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Digitalisierungsauftrag mit Frist – Das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist aktuell in aller Munde. Bis Ende 2022 soll das Bundesgesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen umgesetzt werden. Das ist eine enorme Herausforderung für viele Verwaltungen. Was das OZG genau ist und wie wir als Technologieunternehmen bei der Umsetzung dieses Gesetzes und anderer Digitalisierungsvorhaben Verwaltungen unterstützen können, lesen Sie in diesem Beitrag.

Digitalisierung der Verwaltungen  

Der grundlegendste Zweck des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist es, die Digitalisierung in den Verwaltungen der Kommunen voranzutreiben. Es verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, insgesamt 575 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Diese sollen auf lange Sicht zu einem Portalverbund verknüpft werden. Ziel ist es, für BürgerInnen und Unternehmen durch ein möglichst einheitliches Nutzerkonto eine Art digitale Identität zu schaffen. Mit dieser können sie sich ausweisen und alle Online-Verwaltungsleistungen nutzen. Insgesamt beschleunigt dies die Kommunikation zwischen den Verwaltungen der Kommunen und ihren BürgerInnen und Unternehmen. Außerdem gestaltet die Digitalisierung der Verwaltungen die angebotenen Vorgänge insgesamt nutzerfreundlicher und effizienter, da keine Abhängigkeit von Öffnungszeiten und langen Anfahrten mehr besteht. Andererseits stellt sich die Umsetzung des Gesetzes aufgrund der komplexen deutschen Behördenlandschaft gleichzeitig als recht kompliziert heraus.

Digitalisierungsschub durch Pandemie

Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung bereits merklich vorangetrieben. Das war auch auf Verwaltungsebene deutlich zu spüren. So wurden in der Krisenzeit Onlineterminvergaben und -anmeldungen zur Verfügung gestellt, um die Kontaktverfolgung zu vereinfachen. Ansammlungen von Wartenden konnten dadurch ebenfalls vermieden werden. Die Umsetzung des OZG zielt insgesamt auf schnellere Verfahren und Verwaltungsleistungen ab, die den NutzerInnen den Alltag erleichtern und einheitliche Standards schaffen sollen. Dadurch sollen Verwaltungen auch digital als Dienstleister für BürgerInnen und Unternehmen auftreten. Diese Entlastungen gelten jedoch nicht nur für BürgerInnen und Unternehmen, sondern stellen auch für Mitarbeitende der Verwaltungen selbst eine Hilfe dar. Andererseits sehen sich die Verwaltungen nun der Herausforderung entgegengestellt, diese Digitalisierung pünktlich bis Ende des Jahres tatsächlich umzusetzen.

Die Fabrik19 als Technologiepartner

Als Technologieunternehmen sehen wir uns selbst in der Verantwortung, den Digitalisierungsfortschritt aktiv zu unterstützen. Darunter fällt unter anderem auch, dass wir Kommunen bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungen unterstützen. Gemeinsam mit unserem Tochterunternehmen Distama GmbH, Agentur für Stadtmarketing und Experten für Stadt-Apps, stellen wir ein gutes Bündnis aus der richtigen Technologie, dem nötigen Knowhow und einschlägiger Erfahrung im Kontext ‚Smart Cities‘ dar. Zudem ermöglicht unsere firmeneigene Premiumsoftware, die Mobility Suite mos., eine genaue Anpassung an die Anforderungen und Wünsche unserer Kunden. Durch Schnittstellen können städtische Verwaltungs-Services ganz einfach digital eingebunden und den BürgerInnen und NutzerInnen angeboten werden. Zusätzlich bieten wir professionelles Consulting und eine langfristige Begleitung an. Vor allem kleineren Kommunen möchten wir so ebenfalls zu einer weitgehend digitalisierten Verwaltung verhelfen. Eine Förderung können Projekte, die auf die Umsetzung des OZG ausgerichtet sind, durch zahlreiche staatliche Mittel erhalten.

Beispiel: Onlineterminvergabe „ontever“

Mithilfe der von uns entwickelten Digitallösung „ontever“, die auf Stadtverwaltungen spezialisiert ist, konnten BürgerInnen und Unternehmen auch während der Pandemie einfach auf der Website der Stadt Gießen die gewünschte Leistung auswählen und einen Termin ohne vorherige Registrierung buchen. „Für uns als Stadt war wichtig, dass die Online-Terminvereinbarung für unsere Mitarbeiter und Bürger intuitiv und einfach zu benutzen ist. ontever hat sich einfach per iFrame in unsere Website einbinden lassen. Wir planen bereits, ontever auch in anderen Fachämtern einzuführen“, so Sabrina Bechtle, Verantwortliche für die Projektsteuerung und stadtweite Organisationsentwicklung bei der Stadt Gießen.

Verwaltungsleistungen in City-Apps

Aber auch im App-Format lassen sich Verwaltungsleistungen digital implementieren. Die Distama GmbH fokussiert sich zunehmend auf das Konzept der ‚Smart Cities‘. So können in einer Stadt-App beispielsweise ein auf die eigene Adresse abgestimmter Abfuhrkalender, ein Mängelmelder, ein Online-Traukalender, eine Videoberatung oder eine Passabfrage integriert werden. Ein weiterer Schritt im Sinne des OZG wäre die Integration des sogenannten Bürgerkontos in solche digitalen Lösungen.

Durch unsere firmeneigene Premiumsoftware mos. und unsere Erfahrung auf diesem Gebiet und im Aufbau komplizierter, digitaler Prozesse besitzen wir als zuverlässiger Technologiepartner also das entsprechende Knowhow und die nötigen Voraussetzungen, um die Kommunen bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungen zu unterstützen und eine intuitive, qualitative Bedienung auf unterschiedlichen Geräten zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Anliegen.

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